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Führerschein B mit L

L nach § 122 - Duale Ausbildung

Du beginnst ab 17½ mit der Grundausbildung in der Fahrschule                 

  • Diese beginnt mit 8 Theoriestunden und 6 Fahrstunden mit dem Fahrschulauto       
  • Dein Begleiter bekommt eine theoretische Einweisung

In der Zwischenzeit machst du folgendes:

  • Du stellst den Antrag an die Behörde.
  • Du lässt von einem Arzt deine Fahrtüchtigkeit bestätigen
  • Du besorgst Passfotos für den Führerschein

Weiters brauchst du folgende Unterlagen:

  • Den Führerschein des Begleiters, also der Person, die mit dir fährt (Du kannst die Ausbildungsfahrten mit 2 verschiedenen Personen in verschiedenen Autos machen, also zB. mit deinen Eltern)
  • Den Zulassungsschein der Autos, mit denen du die Ausbildungsfahrten absolvierst
  • Die ausgefüllte Fahrschulbestätigung
  • Praxisnachweis des Ausbildners
  • Die Zustimmung des Fahrzeughalters, mit dessen Auto du die Ausbildungsfahrten absolvierst

Du fährst mit maximal 2 verschiedenen Begleitern

  • 1000 km laut Fahrtenprotokoll mit dem eigenem Auto

Danach absolvierst du 2 Fahrstunden

  • mit einem unserer Fahrlehrer im eigenem Auto im Beisein eines deiner Begleiter und machst ein Gespräch

Jetzt machst du mit der Fahrschule weitere 4 Fahrstunden

  • Dann kannst du zur Prüfung antreten.
  • Die Computerprüfung kann nach 32 Stunden Theoriekurs schon jederzeit ( frühestens 6 Monate vor dem vollendeten 18. Lebensjahr) abgelegt werden. Nicht vergessen: Unbedingt Ausweis, Foto und die Bestätigung für einen absolvierten 1.Hilfe-Kurs mitbringen
  • Jetzt trittst du zur Lenkerprüfung an. Du kannst diese wahlweise mit dem eigenem Auto und deinem Begleiter oder gegen Aufpreis mit einem Fahrschulauto und einem Fahrlehrer machen.

Wichtig:

  • Das Prüfungsfahrzeug muss in der zweiten Sitzreihe eine Türe haben!!!
  • Vergiss nicht, einen Ausweis mitzubringen und das vollständig ausgefüllte Fahrtenprotokoll abgeben!!!! 
  • Es dürfen maximal 2 Begleiter zur Ausbildung herangezogen werden.
  • Der Fahrzeugbesitzer (falls nicht Ausbildner) muss eine Zustimmungserklärung abgeben.
  • Die Begleiter müssen mindestens 7 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse "B" sein.
  • Während der Ausbildung gilt für Bewerber und Begleiter max. 0,01 mg/l  Alkoholgehalt in der Atemluft.
  • ACHTUNG: Ohne Reisepass / Personalausweis wird die Prüfung nicht abgenommen!!!

L-diagramm-001-001

Bildquelle: WKO