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Führerschein B mit L
L nach § 122 - Duale Ausbildung
Du beginnst ab 17½ mit der Grundausbildung in der Fahrschule
- Diese beginnt mit 8 Theoriestunden und 6 Fahrstunden mit dem Fahrschulauto
- Dein Begleiter bekommt eine theoretische Einweisung
In der Zwischenzeit machst du folgendes:
- Du stellst den Antrag an die Behörde.
- Du lässt von einem Arzt deine Fahrtüchtigkeit bestätigen
- Du besorgst Passfotos für den Führerschein
Weiters brauchst du folgende Unterlagen:
- Den Führerschein des Begleiters, also der Person, die mit dir fährt (Du kannst die Ausbildungsfahrten mit 2 verschiedenen Personen in verschiedenen Autos machen, also zB. mit deinen Eltern)
- Den Zulassungsschein der Autos, mit denen du die Ausbildungsfahrten absolvierst
- Die ausgefüllte Fahrschulbestätigung
- Praxisnachweis des Ausbildners
- Die Zustimmung des Fahrzeughalters, mit dessen Auto du die Ausbildungsfahrten absolvierst
Du fährst mit maximal 2 verschiedenen Begleitern
- 1000 km laut Fahrtenprotokoll mit dem eigenem Auto
Danach absolvierst du 2 Fahrstunden
- mit einem unserer Fahrlehrer im eigenem Auto im Beisein eines deiner Begleiter und machst ein Gespräch
Jetzt machst du mit der Fahrschule weitere 4 Fahrstunden
- Dann kannst du zur Prüfung antreten.
- Die Computerprüfung kann nach 32 Stunden Theoriekurs schon jederzeit ( frühestens 6 Monate vor dem vollendeten 18. Lebensjahr) abgelegt werden. Nicht vergessen: Unbedingt Ausweis, Foto und die Bestätigung für einen absolvierten 1.Hilfe-Kurs mitbringen
- Jetzt trittst du zur Lenkerprüfung an. Du kannst diese wahlweise mit dem eigenem Auto und deinem Begleiter oder gegen Aufpreis mit einem Fahrschulauto und einem Fahrlehrer machen.
Wichtig:
- Das Prüfungsfahrzeug muss in der zweiten Sitzreihe eine Türe haben!!!
- Vergiss nicht, einen Ausweis mitzubringen und das vollständig ausgefüllte Fahrtenprotokoll abgeben!!!!
- Es dürfen maximal 2 Begleiter zur Ausbildung herangezogen werden.
- Der Fahrzeugbesitzer (falls nicht Ausbildner) muss eine Zustimmungserklärung abgeben.
- Die Begleiter müssen mindestens 7 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse "B" sein.
- Während der Ausbildung gilt für Bewerber und Begleiter max. 0,01 mg/l Alkoholgehalt in der Atemluft.
- ACHTUNG: Ohne Reisepass / Personalausweis wird die Prüfung nicht abgenommen!!!
Bildquelle: WKO