Main area
.

Probezeit

wann gilt sie und was ist zu beachten?

Jeder neue Führerschein (alle Führerscheinklassen, außer Klasse AM und Klasse F) ist in den ersten zwei Jahren (künftig 3Jahre) ein Probeführerschein. Bei L17 und Klasse A1 dauert die Probezeit jedenfalls bis zum 21. Geburtstag.

Ausgenommen von den Probezeitbestimmungen sind Personen, deren Lenkberechtigung erloschen war (z.B. durch Entziehung oder Befristung).Auch im Fall einer Ausdehnung einer Lenkberechtigung auf eine weitere Klasse bzw. auf weitere Klassen beginnt die Probezeit für die neu erworbene(n) Klasse(n) nicht neuerlich zu laufen.

Die Probezeit wird in den Führerschein nicht eingetragen, außer bei einer Verlängerung der Probezeit.

Junge Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer sind berechtigt, unter denselben Bedingungen wie alle anderen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer Kraftfahrzeuge im Ausland zu lenken, unabhängig davon, ob deren Probezeit abgelaufen ist oder nicht.

Innerhalb der Probezeit gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt 0,5 Promille). Wird innerhalb der Probezeit gegen die 0,1-Promille-Grenze verstoßen oder ein sonstiges schweres Verkehrsstrafdelikt (z.B. Fahrerflucht, Vorrangverletzung, höhere Geschwindigkeitsübertretung etc.) begangen, ist von der Behörde eine Nachschulung anzuordnen.

...weiterführender Link.


Stand 19.01.2017