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Grafik-Quelle: Hubert Ebner Verlags GmbH
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Probezeit / Probeführerschein
wann gilt sie und was ist zu beachten?
Jeder neue Führerschein (alle Führerscheinklassen, außer Klasse AM und Klasse F) ist in den ersten 3 Jahren ein Probeführerschein. Bei L17 und Klasse A1 dauert die Probezeit jedenfalls bis zum 21. Geburtstag.
Ausgenommen sind Personen, deren Lenkberechtigung erloschen war (z.B. durch Entziehung oder Befristung). Auch im Fall einer Ausdehnung einer Lenkberechtigung auf eine weitere Klasse beginnt die Probezeit nicht neuerlich zu laufen.
Die Probezeit wird in den Führerschein nicht eingetragen, außer bei einer Verlängerung der Probezeit.
Du darfst auch Kraftfahrzeuge im Ausland zu lenken, unabhängig davon, ob die Probezeit abgelaufen ist oder nicht.
Innerhalb der Probezeit gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt 0,5 Promille). Wird innerhalb der Probezeit gegen die 0,1-Promille-Grenze verstoßen oder ein sonstiges schweres Verkehrsstrafdelikt (z.B. Fahrerflucht, Vorrangverletzung, höhere Geschwindigkeitsübertretung etc.) begangen, kann es zu einer Nachschulung kommen.